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Die Organe der Genossenschaft:

  1. Die Mitgliederversammlung
    Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung muss jeweils bis spätestens 30.06. durchgeführt werden. Dabei stehen die wichtigsten Entscheidungen mit exakt festgelegten Stimmenmehrheiten zur Beschlussfassung sowie die Wahl des Aufsichtsrates an.
     
  2. Der Aufsichtsrat
    Er überwacht die Tätigkeit des Vorstandes, wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist ihr rechenschaftspflichtig.
    Er beruft den Vorstand und setzt die Geschäftsführung ein.
    Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
    Zur Zeit arbeiten im Aufsichtsrat ehrenamtlich:
    - Genossenschaftler Matthias Erdmann - Vorsitzender
    - Genossenschaftler Steffen Dinkler
    - Genossenschaftlerin Beate Rudert
     
  3. Der Vorstand
    Der Vorstand leitet die Tagesgeschäfte.
    Er arbeitet zum Teil ehrenamtlich, zum Teil hauptamtlich und vertritt die Genossenschaft nach außen. Er bedient sich für die verwaltungstechnischen Aufgaben der Geschäftsführung. Diese Position bekleidet zur Zeit als geschäftsführender und hauptamtlicher Vorstandsvorsitzender Genossenschaftler Robert Schneider. Als zweites hauptamtliches Vorstandsmitglied arbeitet Genossenschaftlerin Johanna Klapproth.
    Die weiteren ehremamtlichen tätigen Vorstandsmitglieder sind:
    Genossenschaftler Frank Escher, Genossenschaftler Volker Trummer und Genossenschaftler Jürgen Trompelt.

    Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von 5 Jahren berufen und ist ihm, sowie der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.