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Mitgliedschaft in der Genossenschaft:

Werden auch Sie Mitglied der Genossenschaft und sichern sich Ihr Dauerwohnrecht.

Seit über 110 Jahren bewahren wir uns die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Zur Erlangung der Mitgliedschaft, die zur Inspruchnahme der Leistungen der Genossenschaft berechtigt,  bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand.

Bei Aufnahme entrichtet das werdende Mitglied ein Eintrittsgeld von 25,00 €.

Ein Geschäftsanteil hat einen Wert in Höhe von 160,00 €.

Für Mitglieder, die eine Wohnung oder Gewerberäume mieten gilt, dass diese folgende Pflichtanteile in Abhängigkeit der Wohnungs- bzw. Gewerberaumgröße zu erwerben haben: 

Größe (m²) Anzahl Geschäftsanteile
bis 40 m² 4
bis 50 m² 5
bis 60 m² 6
bis 70 m² 7
bis 80 m² 8
bis 90 m² 9
bis 100 m² 10
bis 110 m² 11
über 110 m² 12

Die eingezahlten Geschäftsanteile verbleiben dem Mitglied als dessen Geschäftsguthaben und werden nach Beendigung der Mitgliedschaft in voller Höhe satzungsgemäß zurückgezahlt.


Für die Mitglieder besteht keine Nachschusspflicht.

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann durch Kündigung, Tod (Anspruch der Erben), Übertragung oder durch Ausschluss erfolgen. Für alle diese Fälle sind in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzung Festlegungen fixiert.

Werden Sie Mitglied und leben Sie in gesicherten Wohnverhältnissen.