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Daten & Fakten zur Gemeinnützigen Wohnungs- genossenschaft Greiz e.G.
 

Wirtschaftliche Darstellung der Genossenschaft:
 

  • 85 Wohngebäude mit Standorten in:
    - Greiz mit Vororten Gommla, Kurtschau, Dölau, Raasdorf
    - Neumühle bei Greiz
    - Berga/Elster
    - Zeulenroda
  • 512 Wohnungen, 172 eigene Parkstellflächen und
    21 Mietgaragen
     
  • Geringer Leerstand - bisher immer unter 3 %
  • geringe Objektverschuldung und sehr hohe Eigenkapitalquote
  • unsere Genossenschaft hat eine sehr gute Ertragslage
  • die Sanierung des Wohnungsbestandes ist abgeschlossen
  • Wir sind ein expandierendes Wohnungsunternehmen und haben 596 Mitglieder mit 3.295 Geschäftsanteilen
     
  • außerdem können wir hervorragende betriebs- wirtschaftliche Kennzahlen im Branchenvergleich vorweisen
     





Mitgliedschaft in der Genossenschaft:

Seit über 100 Jahren bewahren wir uns die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft.   Zur Erlangung der Mitgliedschaft, die zur Inspruchnahme der Leistungen der Genossenschaft berechtigt,  bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten  Beitrittserklärung. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand.

 

Bei Aufnahme als Mitglied zahlt dieses ein Eintrittsgeld von 25,00 €.

 

Ein Geschäftsanteil hat einen Wert in Höhe von 160,00 €.

 

Für Mitglieder, die eine Wohnung oder Gewerberäume mieten gilt, dass diese folgende Pflichtanteile in Abhängigkeit der Wohnungs- bzw. Gewerberaumgröße zu erwerben haben:                                  

Größe (m²) 

Anzahl Geschäftsanteile

  Größe(m²) Anzahl Geschäftsanteile

bis 40

4

 

bis 50

5

bis 60

6

 

bis 70

7

bis 80

8

 

bis 90

9

bis 100

10

 

über 100

11


 

Die eingezahlten Geschäftsanteile verbleiben dem Mitglied als sein Geschäftsguthaben und werden nach Beendigung der Mitglied-schaft in voller Höhe satzungsgemäß zurückgezahlt.
Für die Mitglieder besteht keine Nachschusspflicht.

 
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann durch Kündigung, Tod (Anspruch der Erben), Übertragung oder durch Ausschluss erfolgen. Für alle diese Fälle sind in der von der Mitglieder-versammlung beschlossenen Satzung Festlegungen fixiert. 



   

Die Organe der Genossenschaft:
 

  1. Die Mitgliederversammlung
    Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung muss jeweils bis spätestens 30.06. durchgeführt werden. Dabei stehen die wichtigsten Entscheidungen mit exakt festgelegten Stimmenmehrheiten zur Beschlussfassung und der Aufsichtsrat wird gewählt.

     
  2. Der Aufsichtsrat
    Er überwacht die Tätigkeit des Vorstandes, wird von der Mitgliederversammlung gewählt und  ist ihr rechenschaftspflichtig.
    Er beruft den Vorstand und setzt die Geschäftsführung ein.
    Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Zur Zeit arbeiten im Aufsichtsrat ehrenamtlich:
    - Genossenschaftler Matthias Erdmann - Vorsitzender
    - Genossenschaftlerin Maria Kanis - Stellvertreterin
    - Genossenschaftler Steffen Dinkler - Schriftführer

     
  3. Der Vorstand
    Der Vorstand leitet die Tagesgeschäfte.
    Er arbeitet ehrenamtlich und Vertritt die Genossenschaft nach außen. Er bedient sich für die verwaltungs-technischen Aufgaben der Geschäftsführung. Diese Aufgabe begleitet zur Zeit als geschäftsführendes und einziges hauptamtliches Vorstandsmitglied Genossenschaftler Uwe Schneider.
    Die weiteren ehremamtlichen tätigen Vorstandsmitglieder sind:
    Genossenschaftler Fritz Rahnfeld, Genossenschaftlerin Petra Schneider, Genossenschaftler Frank Escher, Genossenschaftler Volker Trummer und Genossenschaftler Jürgen Trumpelt. 

    Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von 5 Jahren berufen und ist ihm, sowie der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.



Mitgliederversammlung
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© 2008Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Greiz e. G.07973 GreizHeynestraße 10Tel.: 03661-432161
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